McFire befasst sich mit gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzhelferausbildungen nach den gültigen Regeln der DGUV 205-023. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Vertrieb von Feuerlöschtrainern, die im Bereich der Brandschutzvorsorge eingesetzt werden.
McFire wurde ins Leben gerufen, weil Brandschutz wichtig ist und mit McFire sicher richtig!
Durch weitere eigenständige Partner als Lizenznehmer von McFire wird bundesweit ein bisher noch wenig verbreitetes Dienstleistungsangebot im Bezug auf die gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzvorsorge aufgebaut.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns gemeinsam mit der Planung Ihres ersten Brandschutztrainings beginnen. Wir führen die Brandschutzhelferausbildungen direkt vor Ort durch. Dort, wo der Brandschutz wirklich gebraucht wird.
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Unter der Bezeichnung »Der mobile Brandschutztrainer« wird einem großen Kreis von Institutionen die Möglichkeit gegeben, die gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzschulungen und Unterweisungen in der Handhabung von Feuerlöschern für Ihre Mitarbeiter vor Ort durchzuführen. D. h., die Unterweisungen müssen nicht mehr, wie sonst üblich, auf entfernt liegenden Brandplätze durchgeführt werden.
Dieses umweltfreundliche Training (unterschiedliche Brände werden mit Propangas realistisch simuliert) wird vor Ort in den Betrieben durchgeführt. Die theoretische und praktische Unterweisung erfolgt durch geschultes Brandschutzpersonal (erfahrene Berufsfeuerwehrleute ).
Grundsätzlich kann der Mindestabstands von 1,5 Metern während unserer Schulungen eingehalten werden.
Auszug aus der Corona-Schutzverordnung, gültig ab 5.11.2020:
Gemäß § 7 Abs. 1: Ausbildungs- und berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsangebote einschließlich kompensatorischer Grundbildungsangebote sowie Angebote, die der Integration dienen, und Prüfungen von 1. Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, 2. Volkshochschulen sowie 3. sonstigen nicht unter § 6 fallenden öffentlichen, kirchlichen oder privaten außerschulischen Einrichtungen und Organisationen sowie Angebote der Selbsthilfe und musikalischer Unterricht sind unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a zulässig.
Alte Ellinghauser Straße 16
44339 Dortmund
Telefon: 0231 80 98 87 2
Telefax: 0231 80 98 87 1
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